Grundsätzlich sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren und erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeiten zu passivieren. Demgegenüber sind Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geleistet werden, im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.

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