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Plan assets werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Stichtag (fair value) erfasst (IAS 19.113). Dabei handelt es sich grundsätzlich um den Marktwert des Vermögensgegenstands. Sofern ein Marktwert nicht festgestellt werden kann, erfolgt die Wertermittlung, indem künftige Cashflows auf den Bilanzierungsstichtag abgezinst werden. Wurde das Vermögen, das als plan asset eingesetzt wird, zuvor nicht zum gemeinen Wert erfasst, ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

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