Die Pensionszusage wird insbesondere dann zum Problem, wenn die betriebliche Tätigkeit eingestellt werden soll und im Anschluss daran der Betrieb liquidiert wird. Diesen Fall trifft man insbesondere dann an, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dieses verlangt oder sich kein geeigneter Unternehmensnachfolger finden lässt.

 
Praxis-Beispiel

Liquidation einer GmbH

Die X GmbH mit Sitz in Köln hat ihren 10 Arbeitnehmern und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer jeweils eine Versorgungszusage erteilt. Zur Finanzierung der Pensionslast hat die GmbH Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer möchte sich aus dem Geschäft zurückziehen, findet aber keinen geeigneten Nachfolger. Er möchte daher die Geschäfte einstellen und den Betrieb liquidieren.

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