Die Unterzeichnung des Kaufvertrags (Signing) ist in vielen Fällen nicht gleichbedeutend mit der Übertragung der Unternehmensanteile (Closing). Oft werden aufschiebende Bedingungen ("Closing Conditions" oder Closing-Bedingungen) im Kaufvertrag vereinbart. Einige typische Beispiele für Closing-Bedingungen sind:

  • die kartellrechtliche Freigabe,
  • die Einbringung von Gesellschafterdarlehen,
  • die Verabschiedung der Abgrenzungsbilanz,
  • etwaige Gremienzustimmungen oder
  • die Beilegung rechtlicher Auseinandersetzungen.

Im vorliegenden Fall war der Vollzug an keine wesentlichen Bedingungen geknüpft, so dass die Kaufpreiszahlung umgehend erfolgte und das Closing zeitnah stattfinden konnte.

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