Anteilseigner:

Inländische Körperschaft

Anteilseigner:

Natürliche Person
Ausländischer Anteilseigner
Behandlung der Dividenden Steuerfreie Schachteldividende;[1] Streubesitzdividenden sind dagegen steuerpflichtig.[2]

Anteile im Betriebsvermögen

Einnahmen werden im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu 60 % angesetzt[3]

Anteile im Privatvermögen

Beteiligung < 1 %

Abgeltungssteuer i.  H.  v. 25 %

Beteiligung ≥ 1 %

Abgeltungssteuer i.  H.  v. 25 %

Ausnahme: Option gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG:

  • Beteiligung ≥ 25 % oder
  • Beteiligung ≥ 1 % und berufl. Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft
Körperschaftsteuer: 25 % (definitiv; § 50 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
Behandlung der zugehörigen Aufwendungen 5 % der (steuerfreien) Einnahmen nicht abziehbare Ausgaben[4]

Anteile im Betriebsvermögen

Ausgaben zu 60 % abzugsfähig[5]

Anteile im Privatvermögen

Kein Werbungskosten-Abzug;

Sparer-Pauschbetrag i.  H. v 801 EUR/1.602 EUR

Ausnahme: Option gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG:

  • Beteiligung ≥ 25 % oder
  • Beteiligung ≥ 1 % und berufl. Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft
→ Teileinkünfteverfahren: Ausgaben zu 60 % abzugsfähig[6]

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