Anteilseigner: Inländische Körperschaft |
Anteilseigner: Natürliche Person |
Ausländischer Anteilseigner | |
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Behandlung der Dividenden | Steuerfreie Schachteldividende;[1] Streubesitzdividenden sind dagegen steuerpflichtig.[2] | Anteile im Betriebsvermögen Einnahmen werden im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu 60 % angesetzt[3] Anteile im Privatvermögen Beteiligung < 1 % Abgeltungssteuer i. H. v. 25 % Beteiligung ≥ 1 % Abgeltungssteuer i. H. v. 25 % Ausnahme: Option gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG:
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Körperschaftsteuer: 25 % (definitiv; § 50 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) |
Behandlung der zugehörigen Aufwendungen | 5 % der (steuerfreien) Einnahmen nicht abziehbare Ausgaben[4] | Anteile im Betriebsvermögen Ausgaben zu 60 % abzugsfähig[5] Anteile im Privatvermögen Kein Werbungskosten-Abzug; Sparer-Pauschbetrag i. H. v 801 EUR/1.602 EUR Ausnahme: Option gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG:
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