F möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus diesem Sachverhalt ergeben.

Alternativ möchte F wissen, welche Rechtsfolge sich ergeben würde, wenn die bei den Arbeiten verwendeten Fliesen von ihm schon im Dezember 2022 erworben worden wären, um einen Großauftrag für einen Kunden auszuführen, der Kunde dann aber vor Beginn der Arbeiten in die Insolvenz ging und er sich dann im April 2023 entschlossen hätte, diese Fliesen für sein Mietwohnhaus zu verwenden.

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