Zusätzlich sollen bereits etablierte Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit weiterentwickelt und die maßgeblichen Rechtsvorschriften zu ihrer Durchführung klarer gefasst werden. Dadurch sollen sie Steuerbehörden in die Lage versetzt werden, Sachverhalte mit Auslandsbezug noch wirksamer zu ermitteln und ausgetauschte Informationen noch effizienter zu nutzen. Hierzu werden folgende Maßnahmen Änderung des EU-Amtshilfegesetzes getroffen:

  • Präzisierung der Voraussetzungen, unter denen sich die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe leisten (Änderung des EU-Amtshilfegesetzes),
  • Beschleunigung von Verfahren der Amtshilfe,
  • effizientere Nutzung ausgetauschter Informationen,
  • Stärkung des Schutzes der von dem Informationsaustausch betroffenen Personen und ihrer Daten.

Die neuen Regelungen sollen am 1.1.2023 in Kraft treten.

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