Rz. 204

Nachdem die Neufassung der IDW PS 400er-Reihe die maßgeblichen Regelungen der ISA enthält, bestehen materiell bei der Formulierung des Bestätigungsvermerks keine bzw. nur sehr geringe Unterschiede zwischen den ISA und den deutschen PS.[1]

 

Rz. 205

Gleichwohl bestehen in der Prüfungsdurchführung noch kleinere Unterschiede. Aufgrund separater Beauftragung sind auch Prüfungen sowohl nach ISA als auch nach deutschen PS möglich. IDW PS 400 n. F. enthält zwei Formulierungsmuster für Konzernabschlüsse eines PIE bzw. eines Nicht-PIE, die eine ergänzende Beachtung der ISA berücksichtigen.[2]

 

Rz. 206

Soweit keine deutschen Prüfungsgrundsätze, sondern ausschl. die ISA angewandt wurden, handelt es sich nicht um eine gesetzliche Abschlussprüfung, sondern um eine freiwillige.

[1] Zu Einzelheiten vgl. IDW PS 400.6 ff. n. F.
[2] Vgl. IDW PS 400 n. F., Anlagen 4 und 7.

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