Rz. 9
Grds. indiziert die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns dessen Rechtswidrigkeit.
Rz. 10
Betreffend die Schuldfrage gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen