Rz. 40
Hinsichtlich des Umfangs der AHK ist auf den Konzern als wirtschaftlich fiktive Einheit und damit auf die Konzern-AHK abzustellen, wobei sich keine Besonderheiten für den Konzernabschluss ggü. dem Jahresabschluss ergeben (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 255 HGB). So können z. B.
- die Kosten für die konzerninterne Lieferung von Vorprodukten aus Konzernsicht aktivierungspflichtige innerbetriebliche Transportkosten der fertigen Erzeugnisse darstellen,
- bei konzerninternen Verkäufen von VG des Anlagevermögens Anschaffungsnebenkosten aktiviert worden sein, die aus Sicht des Konzerns nicht mehr aktivierungsfähig sind, oder
- bei konzerninternen Lieferungen oder Verkäufen Zwischenergebnisse aus Konzernsicht entstanden sein, die gem. § 304 HGB zu eliminieren sind.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen