Rz. 14

Liegen die für die Zwischenergebniseliminierung relevanten Konzernbestände vor, sind in einem zweiten Arbeitsschritt die für die Kons. maßgeblichen Einzelabschlusswerte festzustellen. Diese sind den zuvor an die konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden angepassten Jahresabschlüssen der die VG haltenden Unt zu entnehmen (HB II).

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