Rz. 11
Die Bestimmung der Bewertungsabweichung zwischen Einzelabschluss und Konzernabschluss bildet das Kernproblem der Zwischenergebniseliminierung. Sie erfolgt in drei Schritten.[1] Zunächst sind jene VG zu identifizieren, die ganz oder tw. auf konzerninternen Lieferungen beruhen (Konzernbestände). Anschließend ist der Wertansatz zu bestimmen, mit dem diese VG in den Summenabschluss eingegangen sind. Diesem ist sodann der aus Konzernsicht gebotene Wert gegenüberzustellen. Aus der Differenz beider Größen ergibt sich das zu eliminierende Zwischenergebnis.
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