Rz. 73

Anteilige Jahresüberschüsse assoziierter Unt erhöhen im Gj ihrer Entstehung den Beteiligungsbuchwert im Konzernabschluss erfolgswirksam. Die Gewinnausschüttung dagegen erfolgt üblicherweise erst im folgenden Gj oder zu einem noch späteren Zeitpunkt. Da die Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag in der GuV des Jahresabschlusses des beteiligten Unt enthalten ist, kann eine – in Abhängigkeit von der Höhe der Gewinnausschüttung – tw. oder vollständige Doppelerfassung des anteiligen Jahresüberschusses des assoziierten Unt in zwei Konzern-Gj nur vermieden werden, indem der Beteiligungsertrag eliminiert und gleichzeitig der Beteiligungsbuchwert vermindert wird. Die Gewinnausschüttung wird damit in der Konzernbilanz als erfolgsneutraler Aktivtausch dargestellt. In der Konzern-GuV sind die Erträge aus Beteiligungen erfolgswirksam zu eliminieren (Rz 57 ff.).[1]

[1] Je nach Vorbelastung der Ergebnisse assoziierter Unt mit KSt und je nach Ausschüttungsverhalten des empfangenden TU oder des MU ist eine Steuerabgrenzung vorzunehmen.

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