Rz. 13

Für den Fall der befreienden Konzernaufstellung durch den phG sind sowohl durch den Bilanzierenden als auch durch den Abschlussprüfer erweiterte Pflichten zu berücksichtigen. Wie bereits festgehalten, führt die Einbeziehung der PersG in einen Konzernabschluss im Wege der VollKons dann zu einer geringeren Aussagekraft, wenn nicht gleichzeitig ein Mutter-Tochter-Verhältnis existiert. Die Erstellung eines Konzernabschlusses aufgrund der Option des § 264a Nr. 1a HGB führt zu einer zusätzlichen Angabepflicht im Konzernanhang, weil die Verwirklichung des Control-Konzepts nicht maßgeblich für die Eingliederung bzw. Nicht-Eingliederung von Konzernuntergesellschaften und damit für den Umfang des KonsKreises waren, sondern das Kriterium der existenten Haftungsmasse den Ausschlag gibt. Diese spezielle Konsolidierungskonstellation fällt unter die Bestimmung des § 313 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Danach sind Abweichungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden im Konzernanhang anzugeben und zu begründen.

 

Rz. 14

Des Weiteren können zusätzliche Erläuterungspflichten im Anwendungsbereich von § 264b Nr. 1a HGB auch aus § 297 Abs. 2 Satz 3 HGB abgeleitet werden. Danach sind zusätzliche Angaben im Konzernanhang erforderlich, wenn Umstände vorliegen, die dazu führen, dass der erstellte Konzernabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge