Rz. 4

Als Teil des ersten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB gilt § 254 HGB für alle bilanzierenden Kaufleute. Die Vorschrift war erstmals auf Jahresabschlüsse für Gj anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 begonnen haben. Zur Erstanwendung und zu den Übergangsvorschriften vgl. die Kommentierung zur 2. Auflage 2010.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge