Auch der sorgfältig arbeitende Unternehmer wird sich mit der Berichtigung einer versehentlich falsch ausgestellten Rechnung beschäftigen müssen. Dabei stellen sich verschiedene Fragen: Kann oder muss eine Rechnung überhaupt berichtigt werden und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wirkt die Berichtigung der Rechnung. In den vergangenen Jahren haben sich aus der Rechtsprechung mittlerweile auch von der Finanzverwaltung umgesetzte Regelungen zur Rechnungsberichtigung ergeben. Mit den folgenden Praxisfällen werden die Problematik der richtigen Rechnungsberichtigung und die Folgen für den Vorsteuerabzug verdeutlicht.

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