BMF, 7.10.2002, IV D 1 - S 7532 - 40/02
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG ist ab Januar 2002 das beiliegende Vordruckmuster
USt 1 UE – Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG
zu verwenden.
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Art. 18 Nr. 9 StÄndG 2001 und die Währungsumstellung auf den Euro zum 1.1.2002.
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Spalte 6 der Überwachungstabelle und die Rückseite des Vordrucks können von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen gestaltet werden.
(4) Dieses Schreiben tritt mit Wirkung vom 1.1.2002 an die Stelle des BMF-Schreibens vom 4.2.1997, IV C 4 – S 7532 – 4/97.
Anlage
Bei Aktenbereinigung nicht vernichten!
Bei Geschäftsveräußerung {§ 15a Abs. 6a UStG): Ablichtung für USt-Akte des Erwerbers fertigen!
FA | Steuernummer |
Name des Unternehmers |
Überwachungsblatt zu § 15a UStG
1. Bezeichnung des Wirtschaftsguts: |
Bl. USt-Akte | |||||||||||
(Fallen nachträglich Anschaffungs-/Herstellungskosten an, ist ein gesondertes Überwachungsblatt anzulegen.) |
||||||||||||
2. Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen Verwendung: | ||||||||||||
3. Maßgeblicher Berichtigungszeitraum (§ 15a Abs. 1 UStG): Beginn: | ||||||||||||
Ende: | ||||||||||||
4. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten (einschl. Vorsteuer aus der Investitionsphase): | EUR | |||||||||||
5. Ursprünglicher Vorsteuerabzug: | EUR | |||||||||||
6. Betrag aus Nr. 5 im Verhältnis zum Betrag aus Nr. 4: | % | |||||||||||
7. Zeitanteilige Vorsteuer pro Jahr: | ||||||||||||
10 % | 20 % | % *) des Betrages aus Nr. 4: | EUR | |||||||||
*) bei Berichtigungszeiträumen von weniger als 5 Jahren, Abschn. 216 Abs. 1 UStR |
Berechnung des Berichtigungsbetrages
Besteuerungszeitraum | zum Vorsteuerabzug berechtigende Verwendung | Differenz aus Spalte 2 zu Nr. 6 | Berichtigungsbetrag: Betrag aus Nr. 7 x %-Satz aus Spalte 3 |
Berichtigung durchführen ja/nein |
|
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1. Jahr: | % | % | EUR | ||
2. Jahr: | % | % | EUR | ||
3. Jahr: | % | % | EUR | ||
4. Jahr: | % | % | EUR | ||
5. Jahr: | % | % | EUR | ||
6. Jahr: | % | % | EUR | ||
7. Jahr: | % | % | EUR | ||
8. Jahr: | % | % | EUR | ||
9. Jahr: | % | % | EUR | ||
10. Jahr: | % | % | EUR | ||
11. Jahr: | % | % | EUR |
Normenkette
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