Erbringt ein Unternehmer eine im Inland steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung oder wird an ihn eine Leistung ausgeführt, für die er die Umsatzsteuer schuldet, muss der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die Leistung zutreffend ermitteln. Die Bemessungsgrundlage wird grundsätzlich von dem abgeleitet, was der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen für die Leistung erhält oder erhalten soll. In besonderen Fällen können sich aber Probleme bei der Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage ergeben, wenn Zahlungen zwischen Vertragsparteien außerhalb des Leistungsaustauschs erfolgen: Zuschüsse, durchlaufende Posten oder Hinzurechnungsbeträge bei innergemeinschaftlichen Erwerben sind genauso häufige Fehlerquellen, wie Änderungen bei der Bemessungsgrundlage.

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