Abrechnungen in der Bauwirtschaft stellen in der Praxis häufig ein erhebliches Problem dar. Vor allem in der Kombination von Anzahlungen und Sicherheitseinbehalten liegen Fehlerquellen. Bei falscher Abrechnung besteht für Unternehmer und/oder Berater ein erhebliches Haftungsrisiko. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Sicherheitseinbehalt jahrelang vorzufinanzieren.

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