Zollausschlussgebiet ist deutsches Hoheitsgebiet, das ausländischem Hoheitsgebiet angeschlossen ist. Es handelt sich hierbei um die Gemeinde Büsingen am Hochrhein.

Zollfreigebiet ist deutsches Hoheitsgebiet, das vom deutschen Zollgebiet ausgeschlossen und keinem ausländischen Zollgebiet angeschlossen ist. Hierzu rechnen:

  • deutsche Schiffe und Flugzeuge auf hoher See,
  • Insel Helgoland,
  • Freizonen i. S. v. Art. 243 UZK.[1] Es handelt sich dabei um die Freihäfen[2] Bremerhaven und Cuxhaven, die vom übrigen deutschen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft getrennt sind.
  • Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Zollgrenze an der Küste.

Zollausschlussgebiete und Zollfreigebiete zählen zum Ausland, und zwar zum Drittlandsgebiet. Ausland ist das Gebiet, das nicht Inland ist, und umfasst neben dem Drittlandsgebiet das übrige Gemeinschaftsgebiet.

[1] Unionszollkodex.
[2]

S. Freihafen.

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