• Die gesetzliche Mindestanforderung an das Risikofrüherkennungssystem besteht in der frühen Erkennung "bestandsgefährdender Entwicklungen". Diese Kernanforderungen haben gemäß der Gesetzesbegründung auch mittelständische Unternehmen zu erfüllen (sog. "Ausstrahlwirkung").
  • Die im Gesetz genannten "bestandsgefährdenden Entwicklungen" ergeben sich meist nicht durch Einzelrisiken, sondern durch Kombinationseffekte mehrerer Einzelrisiken. Entsprechend ist die Risikoaggregation, die solche Kombinationseffekte von Einzelrisiken bei der Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs auswertet, die Schlüsseltechnologie im Risikomanagement.
  • Eine Aggregation von Risiken mit Bezug auf die Unternehmensplanung und unterschiedlichen Wahrscheinlichkeitsverteilungen ist nur durch ein Verfahren möglich: Die Monte-Carlo-Simulation. Bei diesem computergestützten Stichproben-Verfahren wird eine große repräsentative Anzahl risikobedingt möglicher Zukunftsszenarien des Unternehmens berechnet (z. B. mittels Excel und einer Simulationssoftware wie Crystal Ball oder @Risk).
  • Zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen ist es insbesondere notwendig zu untersuchen, ob Mindestanforderungen an das Rating in der Zukunft (B-Rating) nicht mehr erreicht oder Covenants verletzt werden.
  • Zudem sollte eine leicht zu kommunizierende Kennzahl für den aggregierten Gesamtrisikoumfang angegeben werden, wie z. B. der Eigenkapitalbedarf (Value-at-Risk) als risikobedingt möglicher Umfang von Verlusten, der mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird.
  • Wie auch der IDW PS 340 fordert, muss die Risikoaggregation mehrere Planjahre umfassen (Aggregation über die Zeit), was zu einer sog. "Bandbreitenplanung" führt. Meist können nämlich risikobedingt mögliche Verluste in einem ersten Jahr vom Unternehmen noch getragen werden. Die durch diese reduzierten Risikodeckungspotenziale und Kreditrahmen führen aber zu einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit im Folgejahr durch weitere risikobedingt mögliche Verluste eine Insolvenz zu erleiden.

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