Aufwendungen zur Linderung von AIDS (Krankheitskosten): ja, soweit nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar, z. B. bei Infektion während der Berufsausübung (Klinikpersonal).[1] Bei Betreuung eines AIDS-Kranken setzt der Pflegepauschbetrag[2] eine besondere persönliche Beziehung zu dem Erkrankten voraus.[3]
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