Um dieses Ziel zu erreichen, stehen den Steuerprüfern eine Vielzahl von Prüfungstechniken zur Verfügung, die in drei Kategorien eingeteilt werden können:
- Klassische Prüfungstechniken,
- neue Prüfungstechniken (EDV) und
- Prüfung von Branchenbesonderheiten.
Je nach betrieblichen Gegebenheiten wird der Betriebsprüfer aus den nachfolgend genannten Prüffeldern einzelne herausgreifen und schwerpunktmäßig abprüfen.
1.2.1 Klassische Prüfungstechniken
Hier geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.
Prüffelder Buchführung
Thema | Prüffeld |
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Bilanz | |
Anlagen | Investitionsabzugsbetrag,Bildung und Übertrag von 6b-Rücklagen, Investitionszulagen. |
Immaterielle Wirtschaftsgüter | Bilanzierung und Abschreibung von Homepage, Domain, Software, Kundenstamm, steuerliches Bilanzierungsverbot für selbst erstellte immaterielle WG. |
Unbewegliche Sachanlagen | Bilanzierung von "Ehegattengrundstücken", Drittaufwand, Arbeitszimmern, Wohnungen, notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen, Anschaffungsnahe Aufwendungen, Abgrenzung von Grund und Boden – Gebäude – Außenanlagen. |
Bewegliche Sachanlagen | Bilanzierung und Abschreibung von Maschinen und Anlagen sowie insb. privatgenutzten PKWs. |
Finanzanlagen | Notwendiges Betriebsvermögen? |
Vorräte, Waren | Erfassung von Außenlagern, Kommissionslagern, Warenbewertung (Skonti, Rabatte, Verbrauchsfolgen Lifo etc.), Bewerten von halbfertigen und fertigen Produkten. |
Forderungen | Delkredere, Forderungsausfälle. |
Finanzkonten | Abstimmung von Banksalden, Kassenbücher, Tagessummenbonds, Aufzeichnungen elektronischer Kassen, Verprobungen. |
Aktive Rechnungsabgrenzung | Jahresübergreifende Zahlungen an Versicherungen, von Beiträgen und Wechselzinsen. |
Rückstellungen, Verbindlichkeiten | Prüfen der Höhe dem Grunde nach, Abzinsung bei unverzinsten Passiva mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. |
GuV | |
Aufwandsposten | Durchsicht nach aktivierungspflichtigen Positionen bzw. privat veranlassten Aufwendungen. |
Löhne | Prüfung von Arbeitsverhältnissen mit nahestehenden Personen (z. B. Ehegatten, Kinder, etc.). |
Wareneinkauf, Erlöse | Verprobung des Rohaufschlages |
Privatkonto | |
Geldverkehrsrechnung | Konnte der Lebensunterhalt mit den gebuchten Entnahmen und sonstigen Geldzuflüssen gedeckt werden? |
Private Aufwendungen |
|
Tabelle: Prüffeld Buchführung
Neben der Buchführung bzw. Einnahmenüberschussrechnung gilt es noch diverse gesetzliche Normen zu beachten:
Prüfungsansätze Einzelsteuergesetze
Thema | Prüffeld |
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Einkommensteuer |
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Körperschaftsteuer |
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Gewerbesteuer |
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Umsatzsteuer |
|
Tabelle: Prüfungsansätze Einzelsteuergesetze
Liegen besondere Fallgestaltungen vor, sind weitere Themen interessant:
Besondere Fallgestaltungen
Thema | Prüffeld |
---|---|
Anpassungen | Übergang von der Handels- zur Steuerbilanz |
Betriebsaufspaltung | Erkennen der Betriebsaufspaltung und Bilanzierung der Wirtschaftsgüter, Aufdeckung der stillen Reserven bei Wegfall der Betriebsaufspaltung. Höhe der Pachtentgelte. |
Gewerblich geprägte Personengesellschaft | Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven |
Personengesellschaft | Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen, Abstimmung mit Verlustabzugsbeschränkung. |
Gesellschafterwechsel, Unternehmensverkauf | Mitnahme bzw. Wegfall von Verlustvorträgen, Umsatzsteuerfreiheit, Vorsteuerberichtigungen, Grunderwerbsteuer 95 %-Grenze, Erbschaft- und Schenkungssteuer. |
Auslandssachverhalte | Verrechnungspreise, Abzugsbeschränkung von Aufwendungen, sofern sie mit nicht in Deutschland versteuerten Erträgen zusammenhängen, Umsatzsteuer(-befreiungen). |
Tabelle: Besondere Fallgestaltungen
1.2.2 Neue Prüfungstechniken
Seit Einführung des digitalen Datenzugriffs (Abgabenordnung 2004) ist es der Finanzverwaltung gestattet, direkt auf die elektronischen Daten des zu prüfenden Unternehmens zuzugreifen.
Der Zugriff betrifft nicht nur die Finanz- und Anlagenbuchhaltung, sondern umfasst auch Daten aus den sog. "Vorsystemen" wie Warenwirtschaftssystem, Kassensystem, Auftragsabwicklung etc.
Sämtliche steuerrelevanten elektronischen Daten sind unveränderbar aufzubewahren. Dabei ist es unbeachtlich,...
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