Während bei Arbeitnehmern die Steuerzahlung weitgehend von fremden Dritten (=Arbeitgebern) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vorgenommen wird, werden die Bemessungsgrundlagen für die Steuerentrichtung von den Unternehmen von diesen selbst berechnet und erklärt. Aufgabe der Außenprüfung ist es, hier einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Erhebungsformen zu schaffen.

Ziel ist die periodengerechte Besteuerung. Dazu gilt es

  • den Gewinn mithilfe der Bilanzposten bzw. Betriebseinnahmen und -ausgaben Jahr für Jahr genau festzustellen,
  • die Höhe des betrieblichen Kapitals zu ermitteln,
  • Betriebs- und Privatbereich voneinander abzugrenzen,
  • Umsätze und Vorsteuern zu berechnen und
  • sonstige steuerrelevante Vorgänge (z. B. Schenkungen) zu erkennen und steuerlich auszuwerten.

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