Werden Geschäftsvorfälle nicht, nicht vollständig oder verfälscht gebucht oder aufgezeichnet[1], liegt ein materieller Mangel vor, z. B.
- nicht verbuchter Wareneinkauf,
- nicht verbuchte Einnahmen für Speisen oder Getränke bzw. von Provisionen für Zigarettenautomaten oder Sonderveranstaltungen wie Familienfeiern, Vereinsjubiläen etc.,
- nicht verbuchte Entnahmen (privat verzehrte Speisen oder Getränke, Nutzung der Gasträume für private Feiern),
- rechnerische Kassenfehlbeträge.
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