Feste Kalkulationsaufschläge sind in der Baubranche eher unüblich. Aufgrund des enormen Preisdrucks sowie unterschiedlicher Lohnkosten bei inländischen und ausländischen Arbeitnehmern muss die Kalkulation meist dem Markt angepasst werden.

Zur Verprobung des Umsatzes eignen sich neben den o. g. Aufzeichnungen (Baukonten, Unterlagen für Wintergeldberechnung, Stundenzettel, Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz, Protokolle) auch Mietverträge über Baumaschinen, Genehmigungsschreiben der Gemeinden über Baustelleneinrichtung, Genehmigungen für Schwertransporte, wenn z. B. Baumaschinen umgesetzt werden.

Prüfungsansatz

Der Prüfer sichtet die Grundaufzeichnungen, Genehmigungen und die Liefer- und Leistungsorte der Lieferanten und gleicht diese mit den erklärten Erlösen ab.

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