Bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug und nahestehenden Personen (Verwandte, verbundene Unternehmen, …) betreffen, müssen besondere Aufzeichnungen (sog. "Verrechnungspreisdokumentation") erstellt werden.[1]
Diese müssen folgende Angaben enthalten:[2]
- Art und Inhalt der Geschäftsbeziehungen,
- wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen zum Fremdvergleich von Preisen und anderen Geschäftsbedingungen und
- Informationen zum Zeitpunkt und zur Methode der Ermittlung des angesetzten Verrechnungspreises.
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