Seit dem 1.1.2020 müssen elektronische Kassen gem. § 146a Abs. 1 AO zertifiziert sein. So müssen elektronische Kassen zwingend ausgestattet sein mit
- Sicherheitsmodul,
- Speichermedium und
- einheitlicher digitaler Schnittstelle.
Elektronische Speicherkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, durften nur bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen