Sofern die Betriebseinnahmen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen werden, liegt ein sog. "Kleinunternehmer" vor[1]. Die Regelversteuerung greift nicht. In der Folge ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich und die Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Was ist aufzuzeichnen?[2] | Wie ist aufzuzeichnen? |
---|---|
Einnahmen | Buchführung oder Liste |
Privatentnahmen und private Nutzungen | Buchführung oder Liste |
Tab. 18: Aufzeichnungspflichten bei Kleinunternehmern
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen