Sofern die Betriebseinnahmen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen werden, liegt ein sog. "Kleinunternehmer" vor[1]. Die Regelversteuerung greift nicht. In der Folge ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich und die Umsätze unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

 
Was ist aufzuzeichnen?[2] Wie ist aufzuzeichnen?
Einnahmen Buchführung oder Liste
Privatentnahmen und private Nutzungen Buchführung oder Liste

Tab. 18: Aufzeichnungspflichten bei Kleinunternehmern

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