Sonderausgaben sind die in § 10 EStG genannten Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.[1]

Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich angesetzt werden.[2]

Für den Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist es erforderlich, dass das eigene Vermögen belastet wurde. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind private Aufwendungen, die in der Folge die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer mindern.

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