Die Aufgaben und Pflichten von Datenschutzbeauftragten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind umfangreich. Größere Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen; dies gilt auch für kleinere Unternehmen, wenn sie besonders sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der Datenschutzbeauftragten gehören die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, die Beratung in Datenschutzfragen, die Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden – insbesondere bei Datenschutzverstößen. Zusätzlich zu diesen Pflichten können Datenschutzbeauftragte freiwillig weitere Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Schulung von Mitarbeitenden, das Führen des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, das Erstellen von Tätigkeitsberichten und die Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte der betroffenen Personen.

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