(1) 1Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. 2Soweit dienstliche Gründe es erfordern, kann an diesen Tagen und an Sonntagen und gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden.
(2) Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde und der oder des unmittelbaren Vorgesetzten kann die Beamtin oder der Beamte freiwillig sonnabends Dienst leisten. [Bis 31.12.2020: 2Die oberste Dienstbehörde kann ihre Befugnis zur Erteilung der Zustimmung auf andere Behörden übertragen] [1].
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen