Von dem Zinszuschuss, d. h., der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem niedrigeren als dem am Markt üblichen Zinssatz, ist der Zinszuschuss zu marktüblichen Zinsen zu unterscheiden. Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zinszuschuss zu einem zu marktüblichen Zinsen aufgenommenes Darlehen bei der Hausbank des Arbeitnehmers, liegt hierin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Der lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil begründet sich darin, dass die Zahlung des Arbeitgebers als zusätzliche Entlohnung anzusehen ist, die der Arbeitnehmer erhält.

 
Praxis-Beispiel

Darlehen zu marktüblichen Zinssatz – Arbeitgeberzuschuss

Der leitende Angestellte Neumann nimmt ein Darlehen bei seiner Hausbank zu einem marktüblichen Zinssatz in Höhe von 5 % auf. Der Arbeitgeber von Neumann zahlt ihm einen Zinszuschuss in Höhe von 3.5 %. Der Arbeitgeber zahlt diesen Zinszuschuss direkt an Neumann aus und nicht an die Bank. Da die Zahlung direkt an seinen Angestellten erfolgt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, der in der Entgeltabrechnung entsprechend darzustellen ist.

 
Wichtig

Zinsersparnis / Zinszuschuss

Zinsersparnis = geldwerter Vorteil (steuerfrei soweit die Grenze von 50 EUR (bis 31.12.2021 44 EUR) nicht überschritten wird

Zinszuschuss = Barlohn und damit steuerpflichtige Geldleistung (Arbeitslohn)

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