• Das richtige Konto
  • Abgrenzung
  • Umbuchung
  • Umsatzsteuer
 
Hinweis

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kommt es im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5 %. Soweit keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, ist eine neues Konto "geleistete Anzahlungen ohne USt" anzulegen.

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