Beispiel 1:

festgesetzte Steuer 15.000 €
festgesetzte Vorauszahlungen 8.000 €
entrichtete Vorauszahlungen 5.000 €
rückständige Vorauszahlungen 3.000 €
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 6.000 €
Abschlusszahlung (einschließlich der rückständigen Vorauszahlungen) 4.000 €
streitbefangene Steuer 5.000 €

Die Vollziehung ist nur i.H.v. 1.000 € auszusetzen (15.000 € - festgesetzte Steuer -./. 8.000 €- festgesetzte Vorauszahlungen- ./. 6.000 € - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die rückständigen Vorauszahlungen i.H.v. 3.000 € sind sofort zu entrichten.

Beispiel 2:

festgesetzte Steuer 15.000 €
festgesetzte Vorauszahlungen 8.000 €
Vollziehungsaussetzung des Vorauszahlungsbescheids i.H.v. 3.000 €
entrichtete Vorauszahlungen 5.000 €
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 6.000 €
Abschlusszahlung (einschließlich der in der Vollziehung ausgesetzten Vorauszahlungen) 4.000 €
streitbefangene Steuer 5.000 €

Die Vollziehung ist nur i.H.v. 1.000 € auszusetzen (15.000 € - festgesetzte Steuer - ./.8.000 € - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 6.000 € - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die in der Vollziehung ausgesetzten Vorauszahlungen i.H.v. 3.000 € sind innerhalb der von der Finanzbehörde zu setzenden Frist (vgl. AEAO zu § 361, Nr. 8.2.2) zu entrichten. Der Restbetrag der Abschlusszahlung (1.000 €) muss nicht geleistet werden, solange die Aussetzung der Vollziehung wirksam ist.

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