Beispiel 1:
festgesetzte Steuer | 15.000 € |
festgesetzte Vorauszahlungen | 8.000 € |
entrichtete Vorauszahlungen | 5.000 € |
rückständige Vorauszahlungen | 3.000 € |
anzurechnende Steuerabzugsbeträge | 6.000 € |
Abschlusszahlung (einschließlich der rückständigen Vorauszahlungen) | 4.000 € |
streitbefangene Steuer | 5.000 € |
Die Vollziehung ist nur i.H.v. 1.000 € auszusetzen (15.000 € - festgesetzte Steuer -./. 8.000 €- festgesetzte Vorauszahlungen- ./. 6.000 € - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die rückständigen Vorauszahlungen i.H.v. 3.000 € sind sofort zu entrichten.
Beispiel 2:
festgesetzte Steuer | 15.000 € |
festgesetzte Vorauszahlungen | 8.000 € |
Vollziehungsaussetzung des Vorauszahlungsbescheids i.H.v. | 3.000 € |
entrichtete Vorauszahlungen | 5.000 € |
anzurechnende Steuerabzugsbeträge | 6.000 € |
Abschlusszahlung (einschließlich der in der Vollziehung ausgesetzten Vorauszahlungen) | 4.000 € |
streitbefangene Steuer | 5.000 € |
Die Vollziehung ist nur i.H.v. 1.000 € auszusetzen (15.000 € - festgesetzte Steuer - ./.8.000 € - festgesetzte Vorauszahlungen - ./. 6.000 € - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -). Die in der Vollziehung ausgesetzten Vorauszahlungen i.H.v. 3.000 € sind innerhalb der von der Finanzbehörde zu setzenden Frist (vgl. AEAO zu § 361, Nr. 8.2.2) zu entrichten. Der Restbetrag der Abschlusszahlung (1.000 €) muss nicht geleistet werden, solange die Aussetzung der Vollziehung wirksam ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen