Rz. 989
Der Gesamtgewinn aller getätigten relevanten Veräußerungen eines Jahres bleibt steuerfrei, wenn er weniger als 600 EUR betragen hat. Ein Gewinn von 600 EUR und mehr wird voll versteuert.
Ehegatten erhalten den Betrag doppelt, wenn jeder Veräußerungsgewinne erzielt hat.
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