Rz. 167
Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss
Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall:
Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen.
Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen.
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
---|---|
Seite 1 | Allgemeine Angaben zur Prüfung, ob die Abzugsvoraussetzungen vorliegen |
Seite 2 | Kosten der Zweitunterkunft (Zeilen 23, 24) Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen (Zeilen 25–31) Sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung (Zeile 32) Arbeitgeberersatz (Zeile 34) |
Rz. 168
[Doppelte Haushaltsführung
Eine steuerlich berücksichtigungsfähige doppelte Haushaltsführung liegt grds. vor, wenn Sie einen eigenen Hausstand führen und aus beruflichem Anlass (z. B. Versetzung, Arbeitgeberwechsel) einen zweiten Haushalt (Zweitunterkunft) in der Nähe Ihrer ersten Tätigkeitsstätte unterhalten müssen.
Zu den Voraussetzungen und dem Kostenabzug bei einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung (→ Tz 726).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen