Rz. 167

 
Wichtig

Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss

Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall:

Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen.

Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Allgemeine Angaben zur Prüfung, ob die Abzugsvoraussetzungen vorliegen
(Zeilen 4–12)

Fahrtkosten (Zeilen 13–22)
Seite 2

Kosten der Zweitunterkunft (Zeilen 23, 24)

Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen (Zeilen 25–31)

Sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung (Zeile 32)

Arbeitgeberersatz (Zeile 34)
 

Rz. 168

[Doppelte Haushaltsführung

Eine steuerlich berücksichtigungsfähige doppelte Haushaltsführung liegt grds. vor, wenn Sie einen eigenen Hausstand führen und aus beruflichem Anlass (z. B. Versetzung, Arbeitgeberwechsel) einen zweiten Haushalt (Zweitunterkunft) in der Nähe Ihrer ersten Tätigkeitsstätte unterhalten müssen.

Zu den Voraussetzungen und dem Kostenabzug bei einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung (→ Tz 726).

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