Rz. 47

 
Wichtig

§ 35a EStG

Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden.

[Überblick]

Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt (Zeile 4)

Hier beantragen Sie die Steuerermäßigung für die Lohnaufwendungen, die für eine im Rahmen eines 520-Euro-Minijobs im Privathaushalt beschäftigte Person aufgewendet haben.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen (Zeile 5)

Beantragen Sie hier die Steuerermäßigung für ein voll sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfe, Pflege- und Betreuungs- Leistungen, Haushaltsleistungen bei Heimunterbringung sowie von Firmen bzw. selbstständig Tätigen erbrachte Dienstleistungen (z. B. Pflege, Betreuung, Garten-, Reinigungsarbeiten) Handwerkerleistungen (Zeilen 6–9) rund um Ihren Privathaushalt (→ Tz 484).

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