Rz. 150

Durch IAS 1 (revised 2007) kam es im Vergleich mit den Vorgängerversionen zu einer klaren Trennung der Eigenkapitalveränderungen, welche die Kriterien für Erträge und Aufwendungen i. S. d. Conceptual Framework erfüllen (Inhalt der Gesamtergebnisrechnung), sowie den "nicht ergebnisbezogenen" Eigenkapitalveränderungen (Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung).[1] Nach IAS 1.106 hat die Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS Folgendes zu enthalten:

  • das Gesamtergebnis der Berichtsperiode, wobei die Beträge, die den Eigentümern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen insgesamt zuzurechnen sind, getrennt auszuweisen sind;
  • für jede Eigenkapitalkomponente die Auswirkungen einer rückwirkenden Anwendung oder rückwirkenden Anpassung, die gem. IAS 8 bilanziert wurden, und
  • für jede Eigenkapitalkomponente eine Überleitungsrechnung für die Buchwerte zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode, wobei Veränderungen gesondert auszuweisen sind, die zurückzuführen sind auf

    (i) das Periodenergebnis,
    (ii) das sonstige Gesamtergebnis und
    (iii) die Transaktionen mit Eigentümern, die in dieser Eigenschaft handeln, wobei Einzahlungen von Eigentümern und Ausschüttungen an Eigentümer sowie Veränderungen von Eigentumsanteilen an Tochterunternehmen, die keinen Verlust der Beherrschung nach sich ziehen, gesondert auszuweisen sind (letztgenanntes ist allein in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung relevant).
 

Rz. 151

Zu den Wahlpflichtangaben, die entweder im Anhang oder unmittelbar in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erfüllen sind, zählen:

  • Entwicklungsrechnung für die einzelnen Komponenten des sonstigen Gesamtergebnisses vom Anfangs- zum Endbestand der Berichtsperiode (IAS 1.106A),
  • Höhe der während der Berichtsperiode erfassten Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber sowie Dividende je Aktie (IAS 1.107).
[1] Vgl. IAS 1.Basis for Conclusions 53 (revised 2007).

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