Laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei Stillhaltergeschäften werden die Aufwendungen für die Glattstellung gegengerechnet. Auch beim Verkauf von Wertpapieren und Kapitalforderungen sowie bei Termingeschäften wird der Gewinn abzgl. der Veräußerungskosten angesetzt.

Von diesen Einnahmen wird der Sparer-Pauschbetrag[1] abgezogen, welcher allerdings nicht zum Verlust führen darf.

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