Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurden erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zusätzliche Berichtspflichten über nichtfinanzielle Informationen für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses geschaffen. Den gesetzlichen Vertretern dieser Unternehmen stellt sich damit die Herausforderung, zusätzlich zu den bereits bestehenden Pflichten eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung aufzustellen. Damit ist ein breites Spektrum von Berichtsanforderungen zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verbunden. Die nichtfinanziellen Berichtspflichten werden durch die CSRD inhaltlich erweitert und zudem einen weitaus größeren Kreis an Unternehmen verpflichtend betreffen.

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