Rz. 85

Das UN Guiding Principles Reporting Framework bietet Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Fortschritte in Bezug auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sinnvoll und stimmig zu berichten. 3 Ziele sind damit verbunden:

  1. Unternehmen Hinweise zu geben, wie Informationen berichtet werden können,
  2. die praktische Anwendung sicherzustellen im Zusammenhang mit Kapazitätsbeschränkungen im Unternehmen,
  3. bei der Verbesserung der Managementsysteme zu helfen.
 

Rz. 86

Das Rahmenwerk kann für eigenständige Menschenrechtsberichte, aber auch für die Berichterstattung zu Menschenrechten in anderen Veröffentlichungsformaten, wie z. B. dem Geschäftsbericht oder dem Nachhaltigkeitsbericht, angewendet werden und ergänzt sich mit anderen Rahmenwerken, etwa GRI (Rz 28 ff.).[1]

 

Rz. 87

Das Rahmenwerk beschreibt zum einen übergeordnete Fragen und Informationsanforderungen in 3 Teilen, die durch unterstützende Fragen erweitert werden. Zum anderen gibt es 7 Grundsätze vor, die bei der Berichterstattung beachtet werden sollen.[2]

Abb. 7: Überblick UNGP Reporting Framework

[1] Vgl. Shift & Mazars, UN Guiding Principles Reporting Framework with implementation guidance, 2015, S. 14.
[2] Vgl. Shift & Mazars, UN Guiding Principles Reporting Framework with implementation guidance, 2015, S. 6 ff.

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