Die Arbeit von Kunst- und Medienschaffenden bei Film, Fernsehen und Rundfunk, an Bühnen und in Orchestern ist häufig besonderen Bedingungen unterworfen, denn sie arbeiten zumeist mit einer Vielzahl weiterer Personen an einem konkreten, zeitlich klar umgrenzten Projekt. Während dieser Zeit sind sie stark in die Ablaufvorgaben der Produktionsplanung eingebunden. Damit ist die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei ihnen besonders schwierig.

Aus diesem Grund haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und die KSK einen Abgrenzungskatalog für die Bereiche Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen entwickelt. Dieser Katalog trifft eine pauschalierende Vermutungsregelung für die einzelnen Berufsfelder wie Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Musiker, Komponisten u. a. (den Text des Katalogs finden Sie im Kapitel 6.3 "Abgrenzungskatalog für Theater, Orchester, Film, Rundfunk und TV", abgedruckt ist er auch in der Informationsschrift Nr. 9 der KSK).

Da der Katalog keine bindende Zuordnung bestimmen kann, kommt ihm lediglich eine Indizfunktion zu. Es steht damit jedem Unternehmen und jedem betroffenen Künstler und Publizisten im Einzelfall zu, die Vermutungsregelung zu widerlegen.

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