BMF, 15.02.1994, IV C 3 - S 7102 - 4/94

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Die nichtunternehmerische (private) Nutzung von Freizeitgegenständen (z.B. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Wohnmobile, Wohnwagen, Sportboote, Sportflugzeuge usw.), die der Unternehmer zulässigerweise unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs angeschafft oder hergestellt hat (vgl. Abschnitt 192 Abs. 14 und Abs. 18 Nr. 2 UStR), unterliegt als Verwendungseigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG) der Umsatzsteuer. Das Verhältnis der unternehmerischen Nutzung zur nichtunternehmerischen (privaten) Nutzung richtet sich nach den Zeiten, in denen der Gegenstand tatsächlich verwendet worden ist. Für die Berechnung des Verhältnisses werden Leerstandszeiten bzw. Zeiten der Nichtnutzung weder der nichtunternehmerischen noch der unternehmerischen Nutzung zugerechnet.

Beispiel

Der Erwerber einer Ferienwohnung vermietet diese während eines Kalenderjahres für 12 Wochen an wechselnde Feriengäste. 6 Wochen lang nutzt er die Wohnung selbst (Urlaub und Wochenendaufenthalte). Die übrige Zeit des Jahres steht die Ferienwohnung leer.

Wegen der teilweisen unternehmerischen Nutzung (steuerpflichtige Vermietung an wechselnde Feriengäste) kann der Erwerber gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten der Ferienwohnung in vollem Umfang als Vorsteuer abziehen (vgl. Abschnitt 192 Abs. 18 Nr. 2 UStR).

Die Ferienwohnung wird im betreffenden Kalenderjahr zu ⅓ (6 Wochen im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtnutzungszeit von 18 Wochen) für nichtunternehmerische Zwecke verwendet. Bemessungsgrundlage für den steuerpflichtigen Verwendungseigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG) bilden ⅓ der Haus- und Grundstückskosten, für die der Vorsteuerabzug möglich ist (vgl. BMF-Schreiben vom 28. September 1993, BStBl 1993 I S. 912).

(2) Aufwendungseigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG) ist in den vorbezeichneten Fällen nicht anzunehmen.

 

Normenkette

§ 1 UStG

 

Fundstellen

BStBl I, 1994, 195

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