Liegt dem Wechsel ein Warengeschäft zugrunde, handelt es sich um einen Waren- oder Handelswechsel. Diese Art des Wechsels ist zwischen Kaufleuten der Normalfall.

Besitzwechsel (Wechselforderungen) müssen Sie in der Bilanz und im Inventar ausweisen. Dies gilt auch für Schuldwechsel (Wechselverbindlichkeiten). Diese müssen Sie stets mit dem Betrag in der Bilanz ausweisen, der der Wechselsumme entspricht.

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