Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen gehören

  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (wobei zwischen den Beiträgen zugunsten einer Basiskranken- und einer darüber hinausgehenden Krankenversicherung zu unterscheiden ist),
  • Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit (gesetzliche Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit und Beiträge zu entsprechenden privaten Versicherungen),
  • Beiträge zu selbstständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen[1]; hierzu gehören auch die sog. Loss-of-Licence-Versicherungen und Dread-Disease-Versicherungen[2],
  • Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen,
  • Beiträge zu Risikolebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen.
[1] Zur Einordnung von Beiträgen zu einer Sportunfähigkeitsversicherung bei Profisportlern: FG Düsseldorf, Urteil v. 12.1.2021, 10 K 2192/17 E.

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