Ein Kauf mit Rückgaberecht liegt vor, wenn der Bestellung der unbedingte Vertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer folgt. Für das Vorliegen derartiger Käufe spricht insbesondere der Gefahrenübergang auf den Käufer mit Beginn der Beförderung oder Versendung. Ein weiteres Anzeichen ist auch die Verpflichtung des Käufers, bei einer Rückgabeentscheidung die Ware auf seine Kosten zurücksenden zu müssen.

Bei einem derartigen Kauf ist die Lieferung bereits mit dem Beginn der Beförderung oder Versendung ausgeführt. Macht in diesen Fällen der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch, liegt grundsätzlich eine Rückgängigmachung der Lieferung vor[1], der durch eine Berichtigung der Umsatzsteuer in dem Besteuerungszeitraum Rechnung zu tragen ist, in dem die Lieferung rückgängig gemacht wurde.[2]

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