Je nach Umsatzvolumen müssen Unternehmen verschiedene Dokumentationspflichten erfüllen. Die Arbeitshilfe enthält die Vorschläge der OECD für ein Master File (Kapitel 1) und ein Local File (Kapitel 2). In Deutschland ist ein Master File zu erstellen, wenn das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR erzielt. Local Files sind zu erstellen, wenn die Summe der konzerninternen Lieferungen 5 Mio. EUR p.a. oder wenn die Summe der konzerninternen Leistungen 0,5 Mio. EUR p.a. übersteigt.

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