(1) Risikopositionen gegenüber Instituten mit einer Restlaufzeit von über drei Monaten, für die eine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach Tabelle 3 zugewiesen, das gemäß Artikel 136 der Bonitätsbeurteilung der ECAI entspricht.

Tabelle 3
Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Risikogewicht 20 % 50 % 50 % 100 % 100 % 150 %
 

(2) Risikopositionen gegenüber Instituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten, für die eine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach Tabelle 4 zugewiesen, das gemäß Artikel 136 der Bonitätsbeurteilung der ECAI entspricht.

Tabelle 4
Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Risikogewicht 20 % 20 % 20 % 50 % 50 % 150 %
 

(3) Die Interaktion zwischen der Behandlung kurzfristiger Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 131 und der generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Risikopositionen gemäß Absatz 2 verläuft wie folgt:

 

a)

Liegt für eine Risikoposition keine kurzfristige Bonitätsbeurteilung vor, wird auf alle Risikopositionen gegenüber Instituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten die generelle Vorzugsbehandlung kurzfristiger Risikopositionen gemäß Absatz 2 angewandt;

 

b)

liegt eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung vor und zieht diese ein günstigeres Risikogewicht als die Anwendung der generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Risikopositionen gemäß Absatz 2 oder dasselbe Risikogewicht nach sich, wird die kurzfristige Bonitätsbeurteilung nur für diese bestimmte Risikoposition verwendet. Auf andere kurzfristige Risikopositionen wird die generelle Vorzugsbehandlung kurzfristiger Risikopositionen gemäß Absatz 2 angewandt;

 

c)

liegt eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung vor und zieht diese ein weniger günstiges Risikogewicht nach sich als die Anwendung der generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Risikopositionen gemäß Absatz 2, so wird die generellen Vorzugsbehandlung kurzfristiger Risikopositionen nicht angewandt und allen unbeurteilten kurzfristigen Risikopositionen dasselbe Risikogewicht zugewiesen, das sich aus der spezifischen kurzfristigen Bonitätsbeurteilung ergibt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge