Nach der Eigentümerstruktur kann zwischen formellen und informellen Venture-Capital-Transaktionen differenziert werden. Bei einer formellen Venture-Capital-Finanzierung investiert der Kapitalgeber nicht direkt in das Unternehmen, vielmehr tritt eine spezialisierte Beteiligungsgesellschaft als Intermediär zwischen Kapitalgeber und -nehmer auf. Das Kapital wird bei einer solchen Transaktion häufig durch institutionelle Anleger wie Versicherungen und Pensionskassen bereitgestellt. Zunächst sammelt der Beteiligungsfonds die Finanzmittel einer großen Zahl von institutionellen Investoren ein, anschließend bündelt er diese Beiträge in einer Fonds-Struktur. Häufig werden dabei in einem Beteiligungsfonds zwischen 10 und 20 Einzelinvestitionen zusammengefasst. Um die Streuung noch weiter zu vergrößern, entscheiden sich die meisten Investoren gegenüber einer einzelnen Fondsselektion eher für eine Kapitalanlage in einen Venture-Capital-Dachfonds, der häufig ein Portfolio aus 20 oder mehr Einzelfonds umfasst.

Ausgehend vom Anlageziel können bei der formellen Venture-Capital-Finanzierung verschiedene Unterformen unterschieden werden. Im Rahmen eines rein renditeorientierten Beteiligungsfonds besteht die Aufgabe des Fonds-Managements im Verwalten der Finanzmittel, in der Sichtung renditeträchtiger Investments, in der Durchführung der eigentlichen Kapitalbeteiligungen sowie im ständigen Monitoring des Beteiligungsportfolios.

Bei der Beteiligungsfinanzierung durch einen Corporate-Venture-Capital-Geber steht nicht der finanzielle Erfolg, sondern der potentielle Know-how-Transfer im Fokus. Gerade in forschungsintensiven Branchen ermöglicht die Beteiligung eines etablierten Unternehmens an einem aufstrebenden Start-up den Zugang zu einer erfolgsversprechenden Technologie oder Dienstleistung. Der Kapitalgeber erreicht dadurch einerseits, dass dem Start-up- Unternehmen ausreichend Kapital für weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Verfügung steht, wobei dieser die Richtung und Fokussierung der Innovationsanstrengungen gezielt in seinem Sinne steuern kann. Andererseits kann das etablierte Unternehmen die entwickelten Ideen in sein Produktportfolio integrieren und für seinen eigenen wirtschaftlichen Erfolg nutzen. Für den Kapitalnehmer ergeben sich gegenüber einer normalen Venture-Capital-Finanzierung ebenfalls Vorteile, die insbesondere in der höheren Fristigkeit des Engagements sowie einer intensiveren Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch den Kapitalgeber begründet sind.

Eine weitere formelle Beteiligungsform stellt die gemeinwohlorientierte Venture-Capital-Finanzierung dar, bei der als Kapitalgeber hauptsächlich staatliche oder staatsnahe Fördergesellschaften fungieren. Grundsätzlich verfolgen diese Kapitalgeber nicht das Ziel der Gewinnmaximierung, sondern der Förderung einer bestimmten Region, Branche oder Technologie. Gegenüber normalen Venture-Capital-Gesellschaften ist das Beteiligungsverhältnis normalerweise durch eine niedrigere Beteiligungsquote sowie geringere Mitspracherechte gekennzeichnet.

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